Der neue Rocks-e

 

Los geht‘s

Endlich ist er da – der neue Rocks-e. Willkommen an Bord deines einzigartigen City-Flitzers. Bevor du startest, gibt es noch ein paar Dinge die du wissen solltest. Entdecke hier die wichtigsten Dos & Don’ts.

Den Rocks-e aufladen

So nah wie möglich an der Steckdose parken, die Feststellbremse anziehen und den Motor ausstellen. Denk dran: der Ladevorgang kann nicht gestartet werden, wenn die Feststellbremse nicht angezogen ist.

Deinen Rocks-e fahren

Versuche auf deinen Fahrstil zu achten. Dein Energieverbrauch hängt von deiner Geschwindigkeit, deiner Beladung, der Strecke und den Straßenbedingungen ab. Je entspannter du fährst, desto größer deine Reichweite! Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 45 km/h begrenzt.


Aussen lässig & Innen grosszügig

Der neue Rocks - e ist auch optisch ein Statement - mit extrem kompakten Abmessungen, Opel Vizor und gegenläufig öffnenden Türen. Er bietet Platz für alles, was mit muss - ob Einkaufstüten von einer Shopping - Tour, dein Freund oder deine Freundin.

Dein Smartphone hast du eh immer dabei? Gut zu wissen, das es mit dem Rocks - e auch jederzeit optimal verbunden ist.

Nachhaltige Mobilität ab 15

Du willst frei und mobil sein – und das am liebsten nachhaltig? Mit unserem City-Stromer kannst du das schon ab 15 Jahren. Dank einer Reichweite von bis zu 75 km bist du mit dem Rocks-e unabhängig und mobil. Das Ladekabel ist immer an Bord und bereit für jede normale Steckdose. Schon nach 4 Stunden ist dein City-Stromer wieder voll aufgeladen.


Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei https://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-EnVKV-Verordnung. ¹Erlaubt für Jugendliche ab 15 Jahre mit Führerscheinklasse AM. Gilt für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. 1Die angegebene – vorläufige – Reichweite wurde anhand der WLTP+ Testverfahren bestimmt (VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151). Die tatsächliche Reichweite kann unter Alltagsbedingungen abweichen und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von persönlicher Fahrweise, Streckenbeschaffen¬heit, Außentemperatur, Nutzung von Heizung und Klimaanlage sowie thermischer Vorkonditionierung.

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